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Aktuelle Gebühren und Gebühren ab 1.10.2009 im Vergleich: Gebühren pro Monat | mit Verordnung der gesetzlichen Kostenträger | ohne Verordnung der gesetzlichen Kostenträger | ohne Einzugsermächtigung | Mitglie-der | Selbst-zahler | Mitglie-der | Selbst-zahler | Mitglieder / Selbstzahler | Gelenk- & Wirbelsäulengruppe (Trockengymnastik) | 6,80 € | 9,80 € | 18,80 € | 21,80 € | (Halbjährlich vor Leistungserbringung) 112,80 € / 130,80 € | Gelenk- & Wirbelsäulengruppe (Trockengymnastik) (NEU) | (NEU) 7,00€ | (NEU) 12,00 € | (NEU) 19,00 € | (NEU) 27,00 € | (pro Quartal nach Leistungserbringung) von 21,00 € bis 81,00 € (NEU) | Bewegungsbadgruppe (Warmwassergymnastik) | 9,40 € | 12,40 € | 27,00 € | 30,00 € | (Halbjährlich vor Leistungserbringung) 162,00 € / 180,00 € | Bewegungsbadgruppe (Warmwassergymnastik)(NEU) | (NEU) 10,00 € | (NEU) 17,00 € | (NEU) 29,00 € | (NEU) 39,00 € | (pro Quartal nach Leistungserbringung) von 30,00 € bis 117,00 € (NEU) |
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§ 1 Allgemeines
1. Die Angebote der DRL dienen der Rehabilitation und Prävention von Menschen mit rheumatischen Beschwerden und bestehen aus Seminaren, Veranstaltungen und Kursen. Kursangebote der DRL sind unterteilt in solche für Körper und Seele mit einer jeweils begrenzten Anzahl von Terminen und in zeitlich unbegrenzte Dauerkurse für Gruppengymnastik (Funktionstraining), die wiederum in solche für Bewegungsbad (Warmwassergymnastik) und Gelenk- und Wirbelsäulengymnastik (Trockengymnastik) unterteilt sind.
2. Angebote der DRL können vom Arzt verordnet und von Kostenträgern (z. B. Krankenkassen oder Rentenversicherungsträger) bestätigt werden. Die Angebote bestehen in der Regel aus einer jeweils gesetzlich vorgesehenen Pflichtleistung sowie einer unter besonderen Bedingungen auf freiwilliger Basis selbst gewählten Teilnahmedauer. Art und Umfang dieser Angebote können bei der DRL eingesehen oder angefordert werden.
3. Die Kursdauer beträgt für das Bewegungsbad (Warmwassergymnastik) i. d. R. 45 (mind. 15) Minuten, sowie für die Gelenk- und Wirbelsäulengymnastik (Trockengymnastik) i. d. R. 60 (mind. 30) Minuten und beinhaltet grundsätzlich Therapie sowie Umkleide- und Duschzeit. Die Dauer der übrigen Veranstaltungen richtet sich nach der jeweiligen Thematik und wird gesondert geregelt.
4. Die Teilnehmer sind in den Therapiestätten und sonstigen Veranstaltungsräumen Gäste. Jeder Teilnehmer ist gehalten, die angegebenen Zeiten und die jeweiligen Hausordnungen genau einzuhalten. Ohne Anwesenheit des verantwortlichen Leiters bzw. Dozenten ist es den Teilnehmern (u.a. aus versicherungsrechtlichen Gründen) untersagt, den Veranstaltungs- bzw. Therapieraum zu betreten.
5. Die Gebühren für Angebote der DRL werden grundsätzlich im Rahmen des Lastschrifteinzugsverfahrens auf der Grundlage einer vom Teilnehmer zu erteilenden Einzugsermächtigung erhoben. Ausnahmen können in Abhängigkeit von besonderen Angeboten zugelassen werden.
§ 2 Anmeldung
1. Die Teilnahme an Angeboten erfordert grundsätzlich eine vorherige schriftliche Anmeldung bzw. Bestätigung im Falle einer Reservierung. Anmeldung bzw. schriftliche Bestätigung des Teilnehmers haben in der Regel eine Woche vor Beginn des jeweiligen Angebotes bei der DRL vorzuliegen.
2. Der Teilnehmer erhält bei bestimmten Angeboten eine Anmeldebestätigung, die dem jeweiligen Leiter bzw. Dozenten zu Beginn der Maßnahme vorzulegen ist.
§ 3 Teilnahmegebühren und Zahlungsweise
1. Die Höhe der Teilnahmegebühren für Angebote der DRL sind den Aushängen bei der DRL zu entnehmen. Die Gebühren sind innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Rechnung/ Anmeldebestätigung zu begleichen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
2. Bei nicht fristgerechter Bezahlung der Teilnahmegebühren oder bei Nichtdeckung des Kontos des Teilnehmers werden der DRL Mahnkosten in Höhe von 5 € geschuldet sowie ggf. weitere der DRL entstehende Gebühren in Rechnung gestellt.
3. Im Wiederholungsfall ist die DRL berechtigt, dem Teilnehmer fristlos zu kündigen. Die dafür entstandenen Kosten und weitere Mahngebühren werden vom Teilnehmer eingefordert.
4. Teilnahmegebühren werden, auch bei vorübergehender Abwesenheit und auch bei solcher auf Dauer, nicht erstattet. Die Erstattung von Teilnahmegebühren bzw. anteiligen -gebühren erfolgt nur, wenn der Ausfall eines Angebotes bzw. Teile davon durch die DRL verursacht wurde.
§ 4 Stornierung und Kündigung der Teilnahme
1. Eine Stornierung bzw. Kündigung der Teilnahme an Angeboten der DRL durch den Teilnehmer ist mit einer Frist von zwei Wochen vor dem Zeitpunkt des Beginns des Angebotes ausschließlich schriftlich vorzunehmen.
2. Bei einer Stornierung bis eine Woche vor Beginn des Angebotes fallen Stornogebühren in Höhe von 50 v. H. der jeweiligen Gebühr an. Danach erhöhen sich die Stornogebühren auf die volle Gebühr des jeweiligen Angebotes.
3. Die Kündigungsfrist für die Teilnahme an Dauerkursen beträgt mindestens vier Wochen, so dass der Anfangs- und Endmonat als ein Monat zählt. Maßgeblich für den Beginn der Frist ist der Eingang der Kündigung bei der DRL. Die Kündigungsfrist gilt auch für Teilnehmer mit ärztlicher Verordnung und auch bei Kündigungen aus gesundheitlichen Gründen.
4. Im Ausnahmefall kann bei den Kursangeboten nach § 1 Absatz 1 eine einmalige kostenfreie Teilnahme (Probestunde) vereinbart werden. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine weitere Teilnahme unverzüglich in Form der Anmeldung gemäß § 2 nachzureichen. Erfolgt spätestens innerhalb von sieben Tagen nach der Probestunde keine schriftliche Anmeldung, wird von der Buchung des Angebots ausgegangen und dem Teilnehmer die volle Gebühr in Rechnung gestellt. Die DRL behält sich bei nicht erfolgter Anmeldung das Recht einer fristlosen Kündigung vor.
5. Die DRL behält sich bei Kursen nach § 1 Absatz 1 ein Sonderkündigungsrecht vor, wenn der Kursteilnehmer mehr als 30 v. H. an Fehlzeiten im Jahr aufweist. In diesem Fall hat die DRL Anspruch auf die volle Erstattung der gesamten Gebühr.
6. Die DRL behält sich das Recht vor, Angebote aufgrund höherer Gewalt oder bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen.
§ 5 Unfall- und Haftpflichtversicherung
1. Zugunsten der Teilnehmer an Angeboten der DRL ist eine Unfall- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen worden.
2. Unfälle bzw. Haftpflichtschäden sind unverzüglich und ausschließlich der DRL zu melden.
3. Die jeweils aktuellen Versicherungsvoraussetzungen, -bedingungen und der Ausschluss von Ansprüchen sind bei der DRL einsehbar.
4. Jegliche Haftung der DRL ist ausgeschlossen. Ansprüche an die DRL bestehen nicht, entbinden den Teilnehmer jedoch nicht von der Verpflichtung zur Selbstversicherung für alle nicht versicherten oder sonstigen Ansprüche.
§ 6 Mitteilungspflicht der Teilnehmer und der Rheuma-Liga
1. Jede Veränderung im Zusammenhang mit der Teilnahme an Angeboten der DRL, wie z.B. Krankenkassenwechsel, der Adresse, des Namens, der Rufnummer oder der Kontoverbindung sind unverzüglich und ausschließlich der DRL schriftlich mitzuteilen.
2. Die durch nicht rechtzeitige Mitteilung von Veränderungsdaten der DRL entstehenden Auslagen hat der Teilnehmer zu tragen.
§ 7 Regelungen für Teilnehmer mit einer vom Kostenträger bestätigten ärztlichen Verordnung
1. Verordnungen (z.B. „Funktionstraining“ bzw. „Patientenschulung“) werden vom Arzt ausgestellt und sind dem Kostenträger vorzulegen. Informationen hierzu sind in der DRL einsehbar.
2. Hat ein Teilnehmer eine vom gesetzlichen Kostenträger bestätigte ärztliche Verordnung „Funktionstraining“ der DRL vorgelegt, ist er verpflichtet, auf dem Formular „Teilnahmebestätigung“, das er nach Vorlage der Verordnung bei der DRL umgehend erhält, jeden dort aufgenommenen und teilgenommenen Termin zu unterzeichnen. Das in dieser Form ausgefüllte Formular ist durch den Therapeuten gegenzeichnen zu lassen und umgehend der DRL vorzulegen.
3. Sollte die Verordnung und die Teilnahmebestätigung der DRL nicht vorliegen, wird dem Kursteilnehmer die gesamte Kursgebühr nachträglich in Rechnung gestellt.
4. Sollte der Teilnehmer eines Dauerkurses mehr als 30 v.H. an Fehlzeiten innerhalb eines Jahres aufweisen und meldet er sich nicht innerhalb einer Frist von einer Woche vom Kurs ab, wird ihm die gesamte Gebühr nachträglich in Rechnung gestellt.
§ 8 Reservierung eines Dauerkursplatzes
Mitglieder der DRL können ihre Teilnahme an Dauerkursen für maximal zwölf Termine im Kalenderjahr gegen Zahlung einer Gebühr gemäß der jeweils geltenden und bei der DRL einzusehenden Gebührentabelle reservieren, wobei eine Reservierung aus vier, acht oder zwölf aufeinanderfolgenden Terminen besteht.
§ 9 Datenschutz
1. Der Teilnehmer ist mit dem Erheben, Verarbeiten oder der Nutzung der personenbezogenen Daten sowie der Angaben zur Erkrankung im Sinne des Bundesdatenschutzes einverstanden.
2. Der Teilnehmer an öffentlichen Veranstaltungen ist damit einverstanden, fotografiert oder gefilmt zu werden und stimmt der Veröffentlichung der Aufnahmen zu Werbe- und Informationszwecken in Publikationen und Veröffentlichungen der DRL zu. Möchte ein Teilnehmer dagegen Widerspruch erheben, so ist dies der DRL unverzüglich anzuzeigen.
§ 10 Einverständniserklärung
1. Mit Unterzeichnung der Anmeldebestätigung zur Teilnahme an Angeboten der DRL, auch bei solchen nach § 4 Abs. 4, bestätigt der Teilnehmer, dass er mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Angebote der DRL in derjeweils aktuellen Form einverstanden ist.
2. Bei Nichtanerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Teilnehmer von Angeboten der DRL ausgeschlossen.
§ 11 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand der DRL sind das Amtsgericht Schöneberg, Grunewaldstraße 66-67,10823 Berlin (Schöneberg) bzw. das Landgericht Berlin, Tegeler Weg 17 – 21, 10589 Berlin-Charlottenburg, vereinbart.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind vom Vorstand der DRL am 30.7.2009 beschlossen worden und treten ab 1.10.2009 in Kraft.
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1 DRL: Geschäftsstelle der Deutschen Rheuma-Liga Berlin e.V., Schützenstr. 53; 12165 Berlin; Tel.: 030 – 32 290 290; Fax.: 030 – 32 290 29 39; E-Mail: kurse@rheuma-liga-berlin.de; www.rheuma-liga-berlin.de 2 Alle Personen– und Funktionsbezeichnungen, die in den AGB DRL in der männlichen Sprachform gebraucht werden, gelten auch in der entsprechend weiblichen Sprachform und umgekehrt.
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